Eltern – ABC

Ablauf des Unterrichts (Stundeneinteilung)

Ab 7.00 Uhr können sich die Schüler in den Gebäuden aufhalten. Die Frühaufsicht der Lehrer beginnt um 7:35 Uhr. Zu diesem Zeitpunkt werden die Klassenzimmer aufgeschlossen.

Stundeneinteilung des Vormittags:

          1. Stunde: 7.55 – 8.50 Uhr

          2. Stunde: 8.50 – 9.30 Uhr

          3. Stunde: 9.30 – 10.10 Uhr

          Pause: 10.10 – 10.30 Uhr

          4. Stunde: 10.30 – 11.15 Uhr

          5. Stunde: 11.15 – 12.00 Uhr

          6. Stunde: 12.00 – 12.45 Uhr

Das Schulgelände darf während des Unterrichts und in den Pausen aus Sicherheitsgründen (Aufsichtspflicht der Schule) nicht verlassen werden.

Alkohol

Die Schulordnung für die Realschulen in Bayern (RSO) untersagt den Schülern den Genuss von alkoholischen Getränken im Schulbereich. Das gilt auch für außerschulische Unterrichtsveranstaltungen der Schule, wie z.B. Wandertage, Klassenfahrten, etc.

Aushänge

Aushänge wie z.B. Plakate dürfen im Schulbereich nur mit Genehmigung der Schulleitung ausgehängt werden. Das gilt auch für das Verteilen von Flugblättern u. ä. auf dem Schulgelände.

Befreiung

a) Wird ein Schüler während des Unterrichts krank, befreit ihn die Schulleitung für den Rest des Tages vom Unterricht oder anderen Schulveranstaltungen, falls die Eltern ihr grundsätzliches Einverständnis erklärt haben und ihn abholen können.

b) Über längerfristige Befreiung in einzelnen Fächern entscheidet die Schulleitung. Sie befreit nach Vorlage eines normalen ärztlichen Attests. Ein Attest des Amtsarztes ist nur nötig, wenn die Schulleitung es ausdrücklich fordert. Anträge gibt es im Sekretariat. Eine Befreiung kann auch über den Schulmanager beantragt werden.

Beratungslehrer

Beratungslehrer beraten Schüler und Eltern bei Fragen zur Schullaufbahn, bei Lern- und Leistungsschwierigkeiten, bei der Berufswahl und bei persönlichen Problemen der Schüler.

Unsere Beratungslehrerin ist Frau Müller.

Berufsberatung

Die Berufsberatung wird durch die Schule und die Agentur für Arbeit, vor allem in der Jahrgangsstufe 9 durchgeführt. Die Schule stellt Kontakte zur Wirtschaft her.

Betriebspraktikum

Die Schüler bzw. Eltern können selbst Praktikumsstellen suchen. Angebote für Betriebspraktika, z.B. im elterlichen Betrieb, sind jederzeit willkommen. Das verpflichtende Betriebspraktikum während der Unterrichtszeit findet in der neunten Klasse statt.

Beurlaubung

Beurlaubungen vom Unterricht gibt es nur im Voraus und nur in dringenden Ausnahmefällen, z.B. für einen Arztbesuch oder einen wichtigen familiären Anlass. Die Beantragung sollte i.d.R. 2-3 Tage vorher erfolgen. Beurlaubungen müssen von der Schulleitung genehmigt werden und über den Schulmanager beantragt werden.  Formulare für die Beurlaubung gibt es auch im Aufsteller vor dem Sekretariat. Beurlaubungen werden nicht zur Verlängerung der Ferien erteilt!

Bus

Fahrausweise dürfen nicht verliehen werden. Busprobleme sollen sofort der Schule gemeldet werden. Die Schüler werden gebeten, vorn einzusteigen und die Ausweise vorzuzeigen. Anschließend sollen die Schüler nach hinten durchlaufen, da es sonst zu Verzögerungen kommt.

Computer

Der Computerraum kann nur während des IT-Unterrichts und nur unter der Aufsicht des Fachlehrers benutzt werden. WLAN ist nur für die Schüler der iPad-Klassen verfügbar.

Disziplin

Das Schlagwort „Disziplin“ kommt im Stichwortverzeichnis der RSO nicht vor. Trotzdem ist anzumerken, dass ohne Rücksichtnahme und Disziplin ein geordneter Schulbetrieb nicht möglich ist.

Elternabend

Möglichst ein- bis zweimal im Jahr gibt es für alle Eltern Vorträge zu pädagogischen Themen. Die Einladung erfolgt durch Schule oder den Elternbeirat. Anregungen zu Themen aus der Elternschaft sind erwünscht.

Elternbeirat

Der Elternbeirat wird alle zwei Jahre von allen Eltern gewählt, die Kinder an der Realschule haben. Die Anzahl der Mitglieder hängt von der Schülerzahl ab. Die Wahlen finden an der Realschule statt. Die Mitglieder des Elternbeirats werden auf der Homepage der LDR veröffentlicht. Die Sitzungen des Elternbeirats finden ca. sechsmal pro Schuljahr statt.

Aufgaben des Elternbeirats:    * Vertretung der Elterninteressen, sofern diese nicht nur einzelne Eltern betreffen

                                                 * Mitentscheider bei schulischen Angelegenheiten

                                                 * Mitglied im Schulforum

                                                 * finanzielle Unterstützung bei Klassenfahrten auf Antrag (dieser kann auf der Homepage

                                                  der Schule heruntergeladen werden)

Elternsprechtag

Pro Halbjahr findet ein Elternsprechtag statt. Die Termine werden über einen Elternbrief und auf der Homepage der Schule bekannt gegeben.

Eltern können an diesem Abend in der Regel alle Lehrer ihrer Kinder kennenlernen, kurz Sprechen (5 Minuten) und evtl. Termine vereinbaren.

Elternstammtisch

Ein Elternstammtisch ist ein außerschulisches Treffen von Eltern einer Klasse. Er dient dem Kennenlernen, zum Austausch über aktuelle Themen und wird von den Eltern in Eigenregie organisiert (siehe auch Klassenelternsprecher).

Essen

Der Pausenverkauf (Gebäck, Brötchen) erfolgt über einen externen Bäcker. Der Verkauf findet in der großen Aula im BT B statt.

Ex(temporale) = Stegreifaufgabe

Extemporalen zählen zu den mündlichen Leistungsnachweisen, sie werden nicht angekündigt. Die Aufgaben und Fragen beziehen sich auf den Inhalt der vorangegangenen Unterrichtsstunde einschließlich Grundkenntnissen. Die Bearbeitungszeit beträgt bis zu 20 Minuten. Für die Korrekturzeit gilt dasselbe wie für die von Schulaufgaben.

Fahrräder

Fahrräder können auf dem Abstellplatz abgestellt werden. Auch wenn die Plätze nicht ausreichen, dürfen die Räder nicht so abgestellt werden, dass sie Fußgänger behindern bzw. Fluchtwege blockieren. Es gibt immer wieder Menschen, die versuchen an abgestellten Rädern Schrauben oder Bremsen zu lockern. Empfehlen sie Ihren Kindern, das Rad vor dem Losfahren zu überprüfen. Die Fahrräder sind nicht über die Schule oder die Stadt versichert.

Fahrten / Fahrtenkonzept

Es gibt eintägige Fahrten (Wandertag, Exkursionen) und mehrtägige (Schullandheim, Wintersportwoche, Abschlussfahrten). Mehrtägige Fahrten genehmigt die Schulleitung. Zuschussanträge können über das Sekretariat eingereicht und müssen mindestens vier Wochen vor der Fahrt beim Elternbeirat und / oder Förderverein gestellt werden.

Feueralarm

Bei Ausbruch eines Feuers sind bestimmte Regeln zu beachten, über die der Klassenleiter belehrt. Genaue Anweisungen finden sich auf den Flucht- und Alarmplänen in den Räumen. Zusätzlich findet mindestens zweimal jährlich ein Probealarm statt.

Fotogenehmigung

Eine Veröffentlichung von Fotos von Ihrem Kind wird bei der Schulanmeldung schriftlich von den Eltern erbeten und gilt bis auf Widerruf. Es wird hierbei zwischen Fotos auf der Homepage, im Jahresbericht und in der Tagespresse unterschieden.

Förderverein

Der Förderverein ist ein eingetragener Verein, der Schule und die Schüler bei Anschaffungen und besonderen Aktivitäten (z.B. Klassenfahrten) finanziell unterstützt. Der Beitritt ist sehr erwünscht.

Fundsachen

Verlorenes findet sich entweder beim Hausmeister wieder oder in den Räumen, in denen es vergessen wurde. Was beim Sportunterricht liegen geblieben ist, bewahren die Sportlehrer zunächst in ihrer Umkleidekabine auf. Es empfiehlt sich generell Taschen, Sportsachen und Jacken mit Namen zu versehen.

Getränke

Die Schüler können sich kostenlos mit einer eigenen Flasche Wasser aus dem Wasserspender zapfen. Darüber hinaus steht ein Automat mit Erfrischungsgetränken zur Verfügung.

Handys und digitale Tonträger

Diese müssen in der Schule, nicht nur während des Unterrichts, ausgeschaltet und in der Schultasche sein. Sie können vom Lehrer eingezogen werden, da es sich um schulfremde Gegenstände handelt. Die Schüler erhalten eingezogene Handys am Unterrichtsende zurück. 

Hausaufgabenheft

Die Schüler sind zum Führen eines Hausaufgabenheftes lt. RSO verpflichtet, in das der Lehrer alle schriftlichen, mündlichen und praktischen Aufgaben eintragen lässt. 

Hausordnung

Die Hausordnung regelt das Zusammenleben im Schulhaus. Die Bestimmungen sind unbedingt zu beachten.

Höchstausbildungsdauer

Die Höchstausbildungsdauer beträgt an der sechsstufigen Realschule acht Jahre.

Instanzenweg

In der Regel sollten die Streitfälle zwischen den unmittelbar Betroffenen direkt geregelt werden. Das heißt beispielsweise, dass bei Unklarheiten zwischen Schülern und Lehrkräften zunächst das direkte Gespräch notwendig ist. Ist auf dieser Ebene keine Klärung möglich, so kann der Klassenleiter und/oder die Verbindungslehrer eingeschaltet werden. Bei Meinungsverschiedenheiten zur Notengebung ist das direkte Gespräch sinnvoll. Die Eltern wenden sich ebenfalls zunächst an die betroffene Lehrkraft. Sollte hier keine Einigung möglich sein, kann die Schulleitung miteinbezogen werden.
Unsere Devise ist: Klärend miteinander sprechen, im Gespräch bleiben.

iPad-Klasse

Die 5. bis 8. Klassen und die Klassen der Wahlpflichtfächergruppe I (mathematisch-naturwissenschaftlich-technischer Bereich) der 9. und 10. Klassen arbeiten mit dem iPad. Dieses muss von den Eltern gekauft werden.

Jahresbericht

Der Jahresbericht enthält Informationen über unsere Schule und erscheint am Ende des Schuljahres. Die Schule geht davon aus, dass jede Schülerin / jeder Schüler einen Jahresbericht erwirbt. Bei Geschwistern erwirbt der Ältere den Jahresbericht.

Jahrgangsstufentests

An der Realschule gibt es in den Jahrgangsstufen 6 und 8 bayernweite Mathematik- und Deutsch-Tests und in der Jahrgangsstufe 7 einen Englischtest. Das Kultusministerium veranstaltet die Tests bewusst ganz kurz nach Schuljahresbeginn, damit nicht speziell dafür geübt wird. Die Ergebnisse gehen als Stegreifaufgabe in die Gesamtnote ein.

Klassenelternsprecher

Es wird empfohlen am Klassenelternabend, der zu Beginn des Schuljahres stattfindet, einen Klassenelternsprecher zu wählen. Dieser hat die Aufgabe das Kennenlernen zu fördern und gemeinsame Themen mit dem Elternbeirat oder der Schule zu besprechen. Klassenelternsprecher müssen nicht im Elternbeirat sein.

Klassensprecher

Jede Klasse wählt zu Beginn des Schuljahres einen Klassensprecher und einen Stellvertreter. Der Klassensprecher hält Kontakt zur SMV und nimmt deren Aufgaben innerhalb seiner Klasse wahr. Er vertritt die Klasse gegenüber Lehrern, Schulleitung und Elternbeirat, darf Anregungen zur Unterrichtsgestaltung geben und ist für Informationen, Vermittlungen und Beschwerden zuständig. Der Klassensprecher ist keinesfalls disziplinarischer Helfer des Lehrers (d.h. er darf nicht die Aufsicht übernehmen) und auch kein Putz- und Aufräumdienst, sondern vielmehr Ansprechpartner und gegebenenfalls organisatorischer Helfer des Lehrers.

Konflikte

Konflikte gibt es auch bei uns manchmal, vor allem verbale Auseinandersetzungen. Gegen jede Form von Gewalt, sei sie gegen Personen oder gegen Sachen gerichtet, ist sofort einzuschreiten. Bitte wenden Sie sich vertrauensvoll an Klassenleiter, Verbindungslehrer, Beratungslehrer oder die Schulleitung. Der Dienstweg sollte hierbei eingehalten werden.

Kurzarbeit

Es können Kurzarbeiten geschrieben werden. Sie beinhalten den Stoff von maximal sechs Unterrichtsstunden.

Krankheit, chronische

Die Schule muss Bescheid wissen, wenn ein Kind chronisch krank ist. Nur so kann der Lehrer im Notfall die richtigen Maßnahmen ergreifen und seine Anforderungen den Fähigkeiten des Kindes anpassen. Eine enge Zusammenarbeit zwischen Eltern und Lehrern haben in diesen Fällen gezeigt, dass man das Kind durch pro-aktive Informationsarbeit in der Klassengemeinschaft unterstützt kann. Für Ihr Kind ist es besser, wenn die anderen von seiner Beeinträchtigung wissen, sonst erscheint es womöglich als Simulant oder Außenseiter.

Krankmeldung

Kann ein Schüler nicht zur Schule gehen, z.B. weil er krank ist, muss das Sekretariat am Morgen der Erkrankung oder Verhinderung bis spätestens 8:15 Uhr telefonisch oder per Schulmanager informiert werden, weil sonst nach dem fehlenden Schüler gesucht wird, im Zweifelsfall auch durch die Polizei. Die Polizei wird immer dann eingeschaltet, wenn Sie nicht erreichbar sind und niemand weiß, wo der Schüler ist. Die schriftliche Entschuldigung ist nur nachzureichen, wenn das Kind telefonisch entschuldigt wurde, bei einer Krankmeldung über den Schulmanager ist keine schriftliche Entschuldigung erforderlich. 

Lernmittel

Schulbücher können von der Schule ausgeliehen werden. Der Schüler ist verantwortlich für die entliehenen Bücher. Bei Beschädigungen und Verlust muss Ersatz geleistet werden.

Notenkontrollausdrucke

Kurz vor den Elternsprechabenden zweimal im Jahr erhalten die Schüler Notenbögen mit allen bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten mündlichen und schriftlichen Leistungen.

OGS

Von Montag bis Donnerstag, 13:00 bis 16:00 Uhr, können Sie Ihr Kind für die offene Ganztagsschule anmelden. Sie wird vom Kolpingbildungswerk betreut. Das Mittagsessen wird in der Seniorenresidenz eingenommen.

Projekttage / Projektarbeit / Projektunterricht

Die Unterrichtsformen werden individuell zu verschiedenen Themen durchgeführt.

Projekte

Projekte wie zum Beispiel eine Buchvorstellungen, Lapbooks, Gruppenreferate, … können lt. Schulordnung einzelne Leistungsnachweise ersetzen und entsprechend benotet werden.

Rauchen

Rauchen ist in der Schule bzw. auf dem Schulgelände nicht erlaubt und wird mit Ordnungsmaßnahmen geahndet.

Schließfächer

In der Schule stehen Schließfächer der Firma Mietra bereit. Der Mietvertrag wird direkt mit der Firma Mietra geschlossen. Frau Pfrang hält Informationsmaterial bereit.

Schulaufgaben

Die Anzahl der Schulaufgaben ist in der Schulordnung festgelegt. Sie werden spätestens eine Woche vorher angekündigt und innerhalb von 2 Wochen korrigiert und besprochen. Wenn eine Schulaufgabe oder Kurzarbeit geschrieben wird, dürfen keine Stegreifaufgaben am gleichen Tag geschrieben werden.

Schülersprecher

Die Schüler wählen drei Schüler zu Schülersprechern, die die Anliegen der Schüler auch außerhalb der Schule vertreten und Mitglieder im Schulforum sind.

Schülerunfallversicherung

Unfälle auf dem Schulweg oder im Schulbereich müssen sofort im Sekretariat gemeldet werden. Von hier aus werden sie an die KUVB (Kommunale Unfallversicherung Bayern) weiter gemeldet. Den behandelnden Arzt darauf hinweisen, dass es sich um einen Schulunfall handelt, dies ist wichtig für evtl. Kostenübernahme bei einer Reha-Maßnahme.

Schulforum (Aufgaben)

Das Schulforum besteht aus den drei Schülersprechern, der Schulleitung, drei Lehrern und drei Elternvertretern. Es dient der Mitbestimmung u.a. bei der Hausordnung, Pausenregelung, Verpflegung, Veranstaltungen etc.

Schulmanager

Wir arbeiten mit schulmanager-online.de. Über die App oder die Webside können Schüler krank gemeldet, Beurlaubungen beantragt oder die Hausaufgaben eingesehen werden. Darüber hinaus können die Eltern mit den Lehrkräften kommunizieren, sich zur wöchentlichen Sprechstunde anmelden und die Schulaufgabentermine einsehen. Auch der Terminplan der Schule wird über das Modul „Kalender“ auf diese Weise veröffentlicht.

Schulpsychologe

Die aktuelle Schulpsychologin ist Herr Strasser. Seine Kontaktdaten und Sprechstunden findet man auf der LDR-Homepage.

Sekretariat

Das Sekretariat ist eine wichtige Anlaufstelle für alle Eltern und Schüler zu Terminvereinbarungen und bei allen kleinen und großen Problemen. Erreichbar unter Tel. 09382-319695-0 oder per Mail: verwaltung@rs-geo.de

Tutoren

Ältere Schüler der 8. und 9. Klassen werden zu Tutoren ausgebildet, um den neuen Fünftklässlern den Einstieg mit einigen Aktivitäten zu erleichtern. Aktuell haben wir keine Tutoren.

Übertrittszeugnis

Es gilt nur in dem Jahr, in dem es ausgestellt wurde, und muss bei der Schulanmeldung im Original abgegeben werden.

Verbindungslehrer

Am Ende des Schuljahres werden für das darauffolgende Jahr von allen Schülern zwei Verbindungslehrer gewählt. Sie sind Ansprechpartner und Vermittler bei Problemen zwischen Schülern und Lehrern.

Versicherung

Garderobe oder Fahrräder sind nicht über die Schule versichert.

Vertretungsplan

Der Vertretungsplan ist in der Aula einzusehen. Darüber hinaus gibt es für die Schüler und die Eltern eine App.

Wandertage oder pädagogische Tage im Klassenverband

Sie finden zweimal pro Jahr statt, das Ziel legt der Klassenleiter mit der Klasse fest.

ZFU

An einem Tag pro Woche sind alle Unterrichtsstunden um fünf Minuten verkürzt, um 30 Minuten „Zeit für uns“ zu gewinnen. Der Klassenleiter und die Klasse nutzen diese Zeit für Klasseninterna.

Zuschüsse

Zuschüsse zu Klassenfahrten, wie z.B. Abschlussfahrt, können im Bedarfsfall beim Elternbeirat und / oder beim Förderverein mindestens vier Wochen vor Beginn der Fahrt beantragt werden. Formulare gibt es im Sekretariat und auf der Homepage der Schule.

Zwischenberichte

Die Klassen 5 bis 8 erhalten keine Zwischenzeugnisse, sondern stattdessen zwei Zwischenberichte: einen Mitte Dezember und einen Ende April.